ZULASSUNG DES ANHÄNGERS
Was Sie nach Bestellung des Anhängers machen müssen um den Anhänger mit den dazugehörigen Kennzeichen abholen zu können.
Nach Erhalt Ihrer Anzahlung in bar oder per Überweisung, werden Ihnen die Fahrzeugpapiere zugesendet bzw. ausgehändigt.
Danach müssen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen um eine EVB - Nummer
( Elektronische-Versicherungs-Bestätigung) zu erhalten.
1. Voraussetzungen für die Zulassung
Bevor ein Anhänger zugelassen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein Gutachten nach §21 StVZO, wenn keine EU-Typgenehmigung vorliegt.
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) für den Anhänger.
- Personalausweis oder Reisepass des Halters.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. Teil I (Fahrzeugschein).
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), sofern der Anhänger prüfpflichtig ist (meist alle 2 Jahre).
2. Wo erfolgt die Zulassung?
Die Zulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde), die für den Wohnsitz des Halters zuständig ist. Viele Behörden bieten mittlerweile eine Online-Zulassung (i-Kfz) an – insbesondere für Neuzulassungen und Umschreibungen.
3. Kosten der Zulassung
Die Gebühren für die Zulassung eines Anhängers variieren je nach Behörde und Art der Zulassung. In der Regel liegen sie zwischen 30 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichen und ggf. für ein Gutachten oder die Hauptuntersuchung.
4. Kennzeichen für Anhänger
Anhänger erhalten in Deutschland ein eigenes amtliches Kennzeichen. Dieses ist weiß mit schwarzer Schrift und unterscheidet sich damit von roten oder grünen Sonderkennzeichen.
Für bestimmte Fälle (z. B. Sportanhänger, Arbeitsmaschinen) kann ein steuerbefreites grünes Kennzeichen beantragt werden.
5. Besonderheiten bei gebremsten und ungebremsten Anhängern
- Ungebremste Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 750 kg haben.
- Gebremste Anhänger können schwerer sein, müssen aber über eine eigene Bremse und ggf. Auflaufbremse verfügen.
Die zulässige Anhängelast hängt immer vom Zugfahrzeug ab – diese ist in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Alle Angaben ohne Gewähr
FAQ:
- 1. Muss jeder Anhänger zugelassen werden?
- - Ja, grundsätzlich müssen alle Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, zugelassen sein. Ausnahmen gelten nur für bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Anhänger mit grünen Kennzeichen.
- 2. Kann ich meinen Anhänger online zulassen?
- - Ja, in vielen Bundesländern ist die Online-Zulassung (i-Kfz) möglich. Voraussetzung ist, dass Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID) besitzen.
- 3. Wie oft muss der Anhänger zur Hauptuntersuchung (TÜV)?
- - In der Regel muss ein Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei neuen Anhängern ist die erste HU erst nach drei Jahren erforderlich.
- 4. Kann ich denselben Anhänger an mehreren Fahrzeugen nutzen?
- - Ja, solange das Zugfahrzeug für die jeweilige Anhängelast zugelassen ist und der Anhänger über ein eigenes Kennzeichen verfügt, kann er mit verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden.
- 5. Was passiert, wenn ich mit einem nicht zugelassenen Anhänger fahre?
- - Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Anhänger stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Schadensfall.















