FÜHRERSCHEIN
Klasse B 
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen L und AM.
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (B 96)
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt oder die Voraussetzungen für die Erteilung der Führerscheinklasse B erfüllt hat. Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine Fahrerschulung.
Klasse BE
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE kann nur erworben werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse C1 besitzt.
Alle Angaben ohne Gewähr
FAQ:
- Q: Was ist die wichtigste Regel beim Fahren mit einem Anhänger?
- A: Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ist entscheidend. Es muss geprüft werden, ob die Führerscheinklasse für dieses Gewicht ausreicht.
- Q: Was darf ich mit dem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B ziehen?
- A: Mit der Klasse B darf man:
- Einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg ziehen.
- Oder einen schwereren Anhänger ziehen, wenn das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Fahrzeug-Anhänger-Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
- Q: Wann benötige ich die Erweiterung B96?
- A: Die Erweiterung B96 ist notwendig, wenn die Fahrzeug-Anhänger-Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg hat.
- Q: Ist für B96 eine Fahrprüfung erforderlich?
- A: Nein, für die Klasse B96 ist lediglich eine zusätzliche Schulung erforderlich, aber keine praktische oder theoretische Prüfung.
- Q: Was darf ich mit dem Führerschein der Klasse BE ziehen?
- A: Mit der Klasse BE darf man einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg ziehen (unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs, solange die Kombination die technischen Grenzen des Fahrzeugs nicht überschreitet).
- Q: Brauche ich für die Klasse BE eine Prüfung?
- A: Ja, für die Klasse BE ist eine praktische Prüfung erforderlich, aber keine Theorieprüfung.
- Q: Muss ich das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht prüfen?
- A: Es muss immer das zulässige Gesamtgewicht (eingetragen in den Fahrzeugpapieren), nicht nur das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers, geprüft werden.
- Q: Gibt es spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Fahren mit Anhänger?
- A: Ja, es gelten oft niedrigere Geschwindigkeitsgrenzen, z.B. 80 km/h auf Landstraßen und Autobahnen, es sei denn, man besitzt eine Sondergenehmigung (z.B. für 100 km/h, die an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft ist).















